EU-Kommission: Mehr Schutz von Kleinanlegern
Kleinanleger sollen künftig Risiken von Angeboten für eine Geldanlage oder für Versicherungen besser erkennen können, bevor sie einen Vertrag unterschreiben. Dafür legte die EU-Kommission am 3.7.2012 ein ehrgeiziges Gesetzespaket vor, über das nun EU-Ministerrat und Europäisches Parlament beraten werden.
"Nach der größten Finanzkrise der jüngeren Vergangenheit muss sich der Finanzsektor die Interessen der Verbraucher stärker zu Herzen nehmen", sagte EU-Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier bei der Vorstellung des Pakets in Straßburg. "Produkte für den Kleinanleger müssen sicherer und die Informationsstandards eindeutiger werden; die Verkäufer der Produkte müssen stets höchsten Ansprüchen gerecht werden. Deshalb haben wir ein Paket von Maßnahmen verabschiedet, das ausschließlich auf die Interessen der Verbraucher ausgerichtet ist. Diese sollen sich bei der Auswahl eines Finanzprodukts auf klare und zuverlässige Informationen und eine kundenorientierte, professionelle Beratung verlassen können."
Das Paket besteht aus drei Gesetzgebungsvorschlägen: einem Vorschlag für eine Verordnung über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte, einer Überarbeitung der Richtlinie über die Versicherungsvermittlung und einem Vorschlag zur Verbesserung des Schutzes von Anlegern, die Anteile von Investmentfonds kaufen.
Die Basisinformationsblätter sollen die wichtigsten Merkmale des Produkts sowie die damit verbundenen Risiken und Kosten enthalten. Die Angaben zu den Risiken sollen möglichst gut verständlich sein und Vergleiche ermöglichen, ohne jedoch die oft komplexen Produkte allzu stark vereinfacht darzustellen. Den Basisinformationsblättern kann jeder Verbraucher entnehmen, ob er mit einem bestimmten Produkt Geld verlieren kann und wie komplex das Produkt ist. Struktur, Inhalt und Präsentation liegen gemeinsame Standards zugrunde. So können die Verbraucher das Dokument nutzen, um verschiedene Anlageprodukte zu vergleichen und letztlich das Produkt auszuwählen, das ihrem Bedarf am besten entspricht. Basisinformationsblätter müssen für Produkte der privaten Altersvorsorge und zudem für alle Arten von Investmentfonds, versicherungsgebundenen Anlagen und strukturierten Produkten für Kleinanleger erstellt werden.
(PM EU-Kommission vom 3.7.2012)