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Wirtschaftsrecht
01.08.2011
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Mehr Schutz für Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken

Mit einer neuen Datenbank will die EU-Kommission Verbraucher besser vor unlauteren Geschäftspraktiken schützen.

Aggressives Marketing, falsche Behauptungen oder irreführende Informationen sind weiterhin beliebte Praktiken, um Verbraucher zum Warenkauf zu nötigen. Als besseren Schutz davor hat die Europäische Kommission am 29.7.2011 eine online Datenbank freigeschaltet, die alle EU-weiten rechtlichen Bestimmungen und Rechtsprechungen zu unlauteren Geschäftspraktiken zugänglich macht. Die Datenbank bietet zudem einen umfangreichen Überblick über die Umsetzung der entsprechenden EU-Vorgaben in den Mitgliedstaaten. Nationale Behörden können ihre Bestimmungen so leichter dem Gemeinschaftsrecht anpassen.

Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken soll einen EU-weit gleich hohen Verbraucherschutz gewährleisten. Damit will die Kommission das Vertrauen der Verbraucher in grenzüberschreitende Einkäufe stärken. Die Richtlinie gilt für alle Handelsgeschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern, bei denen der Verbraucher durch eine unlautere Geschäftspraxis so beeinflusst wird, dass er ein Produkt kauft oder nicht kauft, in seiner freien Auswahl eingeschränkt ist oder ein ihm vertraglich zustehendes Recht ausübt oder nicht. Sie gilt nicht für Geschäfte, an denen nur Unternehmen beteiligt sind.

(PM EU-Kommission vom 29.7.2011)

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