EU-Kommission: Mehr Rechtssicherheit beim Einkauf in anderen EU-Ländern
Geschützt per Mausklick: Verbraucher sollen künftig einfacher und sicherer in anderen EU-Ländern einkaufen können.
Dafür hat die Europäische Kommission am 11.10.2011 in Brüssel einheitliche Regeln vorgeschlagen: das Gemeinsame Europäische Kaufrecht. Kunden und Unternehmen sollen die Wahl haben, sich anstelle der sonst geltenden unterschiedlichen nationalen Gesetze für diese Regeln zu entscheiden, um unkompliziert und rechtssicher Produkte im EU-Binnenmarkt handeln zu können.
"Das fakultative Gemeinsame Kaufrecht wird den Binnenmarkt, den Motor für Wirtschaftswachstum in Europa, auf Touren bringen. Es wird Unternehmen die unkomplizierte und kostengünstige Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit auf neue Märkte in Europa ermöglichen und Verbrauchern Kaufvorteile und mehr Verbraucherschutz bescheren", erklärte Kommissions-Vizepräsidentin Reding, die für das Justizressort zuständig ist. "Die Europäische Kommission setzt heute auf ein innovatives Konzept, das auf Entscheidungsfreiheit, Subsidiarität und Wettbewerb statt Aufhebung einzelstaatlicher Vorschriften beruht."
Derzeit ist der Verkauf im Ausland insbesondere für kleinere Unternehmen oft kompliziert und teuer. Unternehmern, die deshalb auf grenzübergreifende Geschäfte verzichten, entgehen jährlich mindestens 26 Milliarden Euro im EU-Binnenhandel. Gleichzeitig werden 500 Millionen Verbrauchern in Europa eine größere Auswahl und niedrigere Preise vorenthalten, weil nur wenige Unternehmen grenzübergreifend tätig sind.
Das Gemeinsame Europäische Kaufrecht soll diese Hindernisse beseitigen und Verbrauchern mehr Auswahl und ein höheres Schutzniveau bringen. Bieten Unternehmen ihre Produkte auf der Grundlage des Gemeinsamen Kaufrechts an, so können sich Verbraucher mit nur einem Mausklick für einen benutzerfreundlichen europäischen Vertrag entscheiden, der ihre Rechte umfassend schützt.
Für die Verbraucher wird das Gemeinsame Europäische Kaufrecht ein verlässliches Gütezeichen sein. So bietet es ihnen beispielsweise die freie Wahl zwischen verschiedenen Abhilfemöglichkeiten, wenn sie ein fehlerhaftes Produkt gekauft haben - und dies noch Monate nach dem Kauf. Verbraucher hätten die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, auf Ersatz oder Reparatur zu pochen oder einen Preisnachlass zu verlangen. Zurzeit besteht diese freie Wahl lediglich in fünf Ländern der EU (Frankreich, Griechenland, Litauen, Luxemburg und Portugal).
Dem Vorschlag der Kommission müssen nun noch die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament zustimmen, das bereits mit überwältigender Mehrheit seine Unterstützung signalisiert hat.
(PM EU-Kommission vom 11.10.2011)