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Wirtschaftsrecht
27.01.2011
Wirtschaftsrecht
BMJ: Mehr Rechtsschutz im Zivilprozess

Der am 26.1.2011 vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf zur Einführung eines neuen Rechtsmittels im Zivilprozess soll für ein einheitliches Rechtsschutzniveau sorgen und rechtsstaatliche Unwuchten im Berufungsverfahren beseitigen. Bislang ist die Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss das letzte Wort, selbst wenn gegen ein Urteil gleichen Inhalts die Nichtzulassungsbeschwerde möglich wäre. Der Entwurf sieht einen neuen Rechtsbehelf vor, der eine Anfechtung unter gleichen Voraussetzungen wie beim Berufungsurteil ermöglicht. Künftig unterliegt die Rechtsprechung der Berufungsgerichte ab 20.000 Euro wieder in vollem Umfang höchstrichterlicher Kontrolle.

Die Reform soll auch regionale Unterschiede im Rechtsschutz beseitigen. Bisher wurde von Gericht zu Gericht sehr unterschiedlich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Berufungen durch unanfechtbaren Beschluss zurückzuweisen. Während in bestimmten Gerichtsbezirken mehr als jede vierte Berufung durch unanfechtbaren Beschluss zurückgewiesen wurde, war es in anderen Regionen nicht einmal jede zehnte. Die Neuregelung soll außerdem sicherstellen, dass die mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren nur entfällt, wenn sie wirklich entbehrlich ist. Die mündliche Verhandlung als Kernstück des Zivilprozesses wird gestärkt.

(PM BMJ vom 26.1.2011)

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