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Wirtschaftsrecht
19.04.2010
Wirtschaftsrecht
BMJ: Mehr Rechtsschutz bei überlangen Verfahren

Der am 13.3.2010 vorgestellte Referentenentwurf „über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“ soll den Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit sichern, der sowohl vom Grundgesetz als auch von der europäischen Menschenrechtskonvention garantiert wird. Bei unangemessen langer Verfahrensdauer soll ein Entschädigungsanspruch gegen den Staat geschaffen werden. Bevor die Entschädigung geltend gemacht wird, muss der Betroffene die Verzögerung zunächst gegenüber dem Gericht rügen. Diese „Vorwarnung“ bietet den zuständigen Richtern Gelegenheit, bei berechtigter Kritik Abhilfe zu schaffen und schnell Maßnahmen zur Verfahrensförderung zu treffen. Für jeden vollen Monat der Verzögerung sieht das Gesetz eine Entschädigung von in der Regel 100 Euro vor. Die Ansprüche bestehen unabhängig von einer etwaigen Überlastung der Gerichte oder einer angespannten Personalsituation. (PM BMJ vom 13.4.2010)

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