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Wirtschaftsrecht
19.03.2013
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Mehr Rechtsschutz bei Bagatellforderungen im Ausland

Die EU-Kommission will den Rechtsschutz für Verbraucher und Unternehmen in grenzübergreifenden Fällen mit geringem Streitwert stärken. Dabei geht es um Bagatellforderungen mit einem Streitwert unter 2 000 Euro. Eine am 19.3.2013 eingeleitete öffentliche Konsultation soll das bereits existierende Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen weiter verbessern. Die Konsultation wird bis 10.6.2013 dauern. Anschließend wird die EU-Kommission die eingegangenen Beiträge auswerten und vor Ende 2013 einen Bericht über die Erfahrungen der ersten fünf Jahre seit Einführung des Verfahrens vorlegen, gegebenenfalls zusammen mit einem Vorschlag für eine Überarbeitung der Verordnung. Der Fragebogen enthält Fragen zur praktischen Handhabung des Verfahrens und zu Verbesserungsmöglichkeiten. So möchte die EU-Kommission beispielsweise erfahren, ob die Beteiligten eine Anhebung des Höchstbetrags über 2000 Euro, die elektronische Übermittlung von Schriftstücken für Gerichtsverfahren oder eine Regulierung der Gerichtsgebühren für sinnvoll halten.
(PM EU-Kommission vom 19.3.2013)

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