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Wirtschaftsrecht
21.05.2008
Wirtschaftsrecht
: Mehr Rechtsklarheit im Internationalen Privatrecht

Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007 - sog. Rom II-Verordnung - beschlossen. Mit diesem Gesetz wird das deutsche Internationale Privatrecht an diese EG-Verordnung angepasst. Das Verhältnis der deutschen und der europäischen Vorschriften im Bereich des Internationalen Privatrechts wird damit noch klarer. Dies schafft mehr Rechtssicherheit.

Die Rom II-Verordnung tritt als erster Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des Internationalen Privatrechts am 11.1.2009 in Kraft. Sie regelt, welches Recht auf außervertragliche Schuldverhältnisse, also beispielsweise auf Ansprüche aus einem Autounfall, Anwendung findet.

(Quelle: PM des BMJ vom 21.5.2008)

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