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Wirtschaftsrecht
19.07.2011
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Mehr Rechte von Telefonkunden gefordert

Die EU-Kommission hat Deutschland und 19 weitere EU-Staaten aufgefordert, endlich die Kunden von Telefon-, Mobilfunk- und Internetanbietern zu stärken.

Eigentlich hätten neue Vorschriften dazu bereits am 25.5.2011 in nationales Recht gegossen sein sollen, doch nur sieben EU-Staaten haben diese Frist eingehalten. Gegen die anderen 20 Länder eröffnete die Kommission mit förmlichen Auskunftsersuchen nun Vertragsverletzungsverfahren.

Die neuen Vorschriften stärken die Rechte von privaten und geschäftlichen Kunden bei Telefon- und Mobilfunkdiensten und dem Internetzugang. Dazu gehören etwa das Recht, den Telekommunikationsbetreiber innerhalb eines Tages ohne Änderung der Telefonnummer zu wechseln, der Anspruch auf klarere Informationen über die angebotenen Dienstleistungen und ein besserer Online-Datenschutz. Zudem schaffen neue Aufsichtsrechte der Europäischen Kommission und neue Regulierungsbefugnisse des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) mehr Rechtssicherheit und fördern damit das Wachstum der Telekommunikationsbetreiber in einem europaweiten Telekommunikationsbinnenmarkt.

Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern haben nun zwei Monate Zeit, um auf das förmliche Aufforderungsschreiben zu antworten. Sollte die Kommission keine oder eine nur unbefriedigende Antwort erhalten, kann sie eine förmliche Aufforderung zur Umsetzung des EU-Rechts an die betreffenden Mitgliedstaaten richten. Der nächste Schritt wäre dann letztlich die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Lediglich Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich haben der Kommission bislang die vollständige Umsetzung der neuen Vorschriften gemeldet.

(PM EU-Kommission vom 19.7.2011)

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