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Wirtschaftsrecht
08.05.2013
Wirtschaftsrecht
BMJ: Mehr Kontrolle für Manager

Zur am 8.5.2013 vom Bundeskabinett beschlossenen Formulierungshilfe zur Änderung des Aktiengesetzes bezüglich einer verstärkten Kontrolle bei der Festsetzung der Vorstandsvergütung erklärt Dr. Max Stadler, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium:

Damit Vernunft und Maß bei der Bezahlung von Managern nicht verloren gehen, hat das Bundeskabinett einen Vorschlag des Bundesjustizministeriums für eine gesetzliche Überarbeitung der Vergütung von Vorständen aktiennotierter Unternehmen beschlossen.

Die Koalition hat sich rasch darauf verständigt, noch in dieser Wahlperiode eine Regelung zur Vorstandsvergütung vorzulegen. Die vorgeschlagene Regelung gibt eine effektive und angemessene Antwort auf die übermäßige Vergütung von Vorstandsmitgliedern einzelner deutscher Aktiengesellschaften. Der Vorschlag des Bundesjustizministeriums zur Festlegung der Vorstandsbezüge ist ein ökonomisch sinnvoller und gleichzeitig wirkungsvoller Beitrag zu einer Vermeidung von Selbstbedienung in großen Publikumsgesellschaften. Dafür wird der Hauptversammlung eine stärkere Kontrolle über die Tätigkeit des Aufsichtsrates zugewiesen. Die Regeln verpflichten den Aufsichtsrat zu einer verschärften Rechenschaft für sein Tun. Die Hauptversammlung soll als Versammlung der Unternehmenseigentümer über das vom Aufsichtsrat entwickelte Vergütungssystem ein zwingendes Votum abgeben. Sie hat ihr Kontrollrecht durch jährliche Abstimmungen über das Vergütungssystem und die konkrete Vergütungshöhe auszuüben. Durch die Benennung einer konkreten Höhe maximal erzielbarer Einkünfte werden die häufig abstrakten Komponenten eines Vergütungssystems für die Aktionäre wie für die Öffentlichkeit greifbar und real. Mit der verbesserten Transparenz ist eine Billigung oder Missbilligung der Arbeit des Aufsichtsrats verbunden, während unverhältnismäßige Eingriffe in die Eigentümerrechte, in die Freiheit der Wirtschaft und in die Aufgabenteilung zwischen Aufsichtsrat und Hauptversammlung vermieden werden.

Die Formulierungshilfe kann noch in dieser Wahlperiode Gesetz werden, indem sie in die laufenden Beratungen zur Aktienrechtsnovelle 2013 im Deutschen Bundestag eingefügt werden.

(PM BMJ vom 8.5.2013)

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