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Wirtschaftsrecht
22.08.2008
Wirtschaftsrecht
OLG München: Medienfonds - Falschberatung des Anlageberaters

Mit Urteil vom 29.7.2008 - 5 U 4018/07 - hat das OLG München entschieden: Sagt der Prospekt eines Medienfonds den Beitrittsinteressenten zu, dass „mindestens 115 % des Kommanditkapitals ohne Agio" zum Ende der Laufzeit des Fonds durch Schuldübernahme/Garantie einer Großbank abgesichert sind, so liegt eine Falschberatung vor, wenn der Anlageberater auf Frage erklärt, dass der Schlusszahlungsanspruch des Anlegers „garantiert" sei. Ist lediglich eine Zahlung an die Fondsgesellschaft garantiert, verbleibt für den Kapitalanleger das Risiko, dass der durch Bankzahlung gesicherte Betrag nicht zu Ausschüttungszwecken, sondern zur Deckung anderweitiger Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft herangezogen wird, die nicht zuletzt auch durch außergewöhnliche Aufwendungen oder durch Pflichtverletzungen der Geschäftsführer der Fondsgesellschaft entstanden sein können.

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