BR: Mediationsgesetz muss in die Vermittlung
Der Bundesrat hat am 10.2.2012 das Gesetz zur Förderung der Mediation, das die Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung regeln und hierbei zugleich die Europäische Mediationsrichtlinie in nationales Recht umsetzen soll, in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Der Bundestag strich im Gesetzgebungsverfahren die im Entwurf der Bundesregierung noch vorgesehenen Bestimmungen zur gerichtsinternen Mediation und überführte die bisher praktizierten unterschiedlichen Modelle in ein gesondertes Güterichterkonzept. Damit setzte er sich über den Wunsch des Bundesrates hinweg, gerade die richterliche Mediation bei Erhalt der Methodenvielfalt gesetzlich zu verankern, da sie auch bei umfangreichen und komplizierten Verfahren zu raschen und nachhaltigen Lösungen führt. Der Bundesrat hat daher den Vermittlungsausschuss angerufen, um auf diesem Weg die richterliche Mediation ausdrücklich in den Prozessordnungen zu verankern.
(PM BR vom 10.2.2012)