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Wirtschaftsrecht
22.01.2019
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission : Mastercard muss 570 Mio. Euro Kartellstrafe zahlen

Die EU-Kommission hat am 22.1.2019 eine Geldbuße von 570 Mio. Euro gegen das Kartenzahlungssystem Mastercard verhängt, weil das Unternehmen die Möglichkeit von Händlern, bessere Konditionen von Banken aus anderen Ländern des Binnenmarkts zu nutzen, unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften beschränkt hat. „Die europäischen Verbraucher benutzen Zahlungskarten jeden Tag, wenn sie Lebensmittel oder Kleidung kaufen oder etwas im Internet bestellen. Die Regelungen von Mastercard haben Händler daran gehindert, bessere Konditionen von Banken in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch zu nehmen. So wurden die Kosten für Kartenzahlungen künstlich in die Höhe getrieben – zum Nachteil der Verbraucher und der Einzelhändler in der EU“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.  Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Regelungen so zu einer künstlichen Segmentierung des Binnenmarkts und einer Einschränkung des grenzüberschreitenden Wettbewerbs führten. Dieser Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften endete, als Mastercard seine Entgelte anpasste, da die Interbankenentgelt-Verordnung Ende 2015 in Kraft trat.

(EU Aktuell Nachricht vom 22.1.2019)

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