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Wirtschaftsrecht
20.03.2019
Wirtschaftsrecht
BMJV: Maßnahmenpapier zum Schutz gegen Kostenfallen vorgelegt

Anlässlich des Weltverbrauchertags am 15.3.2019 hat Bundesministerin Katarina Barley ein Maßnahmenpapier vorgelegt, das es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern soll, sich gegen Kostenfallen und unerwünschte Telefonanrufe zu wehren. Konkret geht es um den Schutz vor untergeschobenen Verträgen am Telefon. In Zukunft müssen die Unternehmen belegen, dass sie über eine Einwilligung des Angerufenen verfügen. Bei Verbraucherverträgen, z. B. mit einem Fitnessstudio oder bei Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements, werden häufig Vertragslaufzeiten von zwei Jahren angeboten. Das ist nicht mehr interessengerecht. Die Vertragslaufzeiten sollen daher dahingehend geändert werden, dass durch die AGBs künftig keine längere Laufzeit als ein Jahr vereinbart werden kann. Vergisst man rechtzeitig zu kündigen, verlängert sich die Laufzeit dann nicht automatisch um ein Jahr, sondern nur um drei Monate. Zudem sollen künftig gesetzliche Regelungen Inkassofallen vermeiden.

(Meldung BMJV vom 15.3.2019)

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