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Wirtschaftsrecht
13.03.2013
Wirtschaftsrecht
BReg: Maßnahmenpaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen

Das Maßnahmenpaket enthält Regeln zum Vorgehen gegen unseriöse Geschäftsmethoden beim Inkasso, gegen überzogene urheberrechtliche Abmahnungen, gegen unlautere Telefonwerbung sowie missbräuchliches Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb und soll Kleingewerbetreibende und Verbraucher in ihren Rechten stärken. Der Gesetzentwurf ist aber auch im Interesse der Wirtschaft: Wenige schwarze Schafe schaden dem Ruf ganzer Branchen. Das Verbraucherschutzpaket soll unseriösen Methoden den Anreiz nehmen und dem Missbrauch Schranken setzen.

Um Verbraucher vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen zu schützen, werden vor allem die Abmahngebühren für Anwälte gesenkt und damit die Kosten für die viele Hundert Euro teuren Anwaltsschreiben insgesamt „gedeckelt". Das Gesetz soll verhindern, dass sich Kanzleien ein Geschäftsmodell auf überzogene Massenabmahnungen bei Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht aufbauen. Deshalb sollen die Kosten für die erste Abmahnung an einen privaten Nutzer fortan regelmäßig auf 155,30 Euro gedeckelt werden. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erklärt dazu: „Wir müssen im Interesse von Verbrauchern und Kreativen die seriösen Abmahnungen vor dem Verruf schützen, in den sie immer wieder gebracht werden. Massenabmahnungen von Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht lohnen sich künftig nicht mehr. Wir haben eine Regelung gefunden, die eine Abmahnung im Grundsatz vergünstigt, nur ausnahmsweise sind volle Gebühren fällig - das war vorher andersherum. Das geltende Urheberrecht hat seine Wirkung verfehlt!"

Gewinnspiele können Unternehmen künftig nicht mehr massenhaft per Anruf verabreden, das muss jetzt in Textform passieren. Bei diesen Verträgen gehen Verbraucher oft langfristige Verpflichtungen ein, ohne dass sie sich dessen bewusst sind. Es darf sich nicht mehr lohnen, Verbraucher am Telefon zu überrumpeln, deshalb werden die maximalen Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe von 50 000 auf 300 000 Euro versechsfacht.

Beim wichtigen Inkasso-Wesen sorgt das Gesetz für mehr Transparenz. Künftig muss aus der Rechnung klar hervorgehen, für wen ein Inkassounternehmen arbeitet, warum es einen bestimmten Betrag einfordert und wie sich die Inkassokosten berechnen. Aufsichtsbehörden können vor dem Widerruf der Registrierung schärfere Sanktionen gegen in- und ausländische Inkassodienstleister aussprechen. Das schützt nicht nur den Verbraucher, sondern stärkt auch die in der großen Mehrheit seriös arbeitenden Inkassounternehmen.

Im Wettbewerbsrecht wird der „fliegende Gerichtsstand" entschärft, d. h., dass sich der Kläger künftig nicht mehr das Gericht mit der für ihn günstigsten Rechtsprechung aussuchen kann.

(PM BMJ vom 13.3.2013)

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