: Maßnahmenpaket gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgestellt
Die Bundesregierung hat am 11.3.2008 geplante Maßnahmen gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgestellt. Zukünftig sollen Verbraucher mehr Möglichkeiten bekommen, Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung in § 7 Abs. 2 UWG werden künftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Ferner darf der Anrufer bei Werbeanrufen künftig seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Bei Verstößen droht ebenfalls ein Bußgeld.