OLG Frankfurt a. M.: Massezugehörigkeit einer Sache
Das OLG Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom13.8.2013 - 15 U 8/12 - entschieden: § 35 Abs. 1 Fall 2 InsO setzt für die Frage der Massezugehörigkeit einer Sache nicht zwingend voraus, dass der Insolvenzschuldner Eigentümer der betreffenden Sache ist.