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Wirtschaftsrecht
25.03.2009
Wirtschaftsrecht
OLG Karlsruhe: Mangelnde Werthaltigkeit von Kundenforderungen beim Unternehmenskauf als Sachmangel

Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 14.8.2008 - 4 U 137/06 - entschieden: Beim Unternehmenskauf kann die Werthaltigkeit von Kundenforderungen ein wichtiger Faktor für die Vorstellungen der Parteien vom Wert des Unternehmens sein. Bleibt die tatsächliche Werthaltigkeit der Kundenforderungen hinter den bilanzierten Werten zurück, kommt ein Sachmangel des verkauften Unternehmens in Betracht (§ 434 BGB bzw. § 459 Abs. 1 BGB a. F.) Sieht der Unternehmenskaufvertrag vor, dass der Kaufpreis nachträglich reduziert werden soll, wenn sich bestimmte Kundenforderungen als uneinbringlich herausstellen, so handelt es sich gegebenenfalls um eine Regelung über die Modalitäten einer Minderung im Sinne von § 437 Nr. 2 BGB bzw. § 462 BGB a. F..

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