BGH: Mangelnde Individualisierung einer Forderungsanmeldung
Der BGH entschied mit Urteil vom 21.2.2013 - IX ZR 92/12 - wie folgt: Kommt einer Forderungsanmeldung mangels ordnungsgemäßer Individualisierung keine verjährungshemmende Wirkung zu, gilt gleiches für eine auf ihrer Grundlage erhobene Feststellungsklage.