BGH: Mangelnde Befugnis eines Gesellschafters, sich nach Insolvenzverfahrenseröffnung durch Klage gegen einen Gesellschaftsgläubiger seiner Haftung zu erwehren
Der BGH hat mit Beschluss vom 12.7.2012 - IX ZR 217/11 - entschieden: Wurde über das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts das Insolvenzverfahren eröffnet, ist die von einem Gesellschafter gegen einen Gesellschaftsgläubiger erhobene Klage auf Feststellung, diesem nicht persönlich für eine Verbindlichkeit der Gesellschaft zu haften, unzulässig.