Bundesregierung: Mandat für TTIP veröffentlichen
Die Bundesregierung tritt dafür ein, das EU-Verhandlungsmandat zum europäisch-amerikanischen Freihandelsabkommen TTIP zu veröffentlichen. „Der hierfür erforderliche Ratsbeschluss, der Einstimmigkeit erfordert, kam aber bisher nicht zustande“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/2100) auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke (18/432). Die Regierung verweist in der Antwort auf Angaben der EU-Kommission, die wiederholt klargestellt habe, „dass die strengen europäischen Rechtsvorschriften für die Zulassung und Kennzeichnung gentechnisch veränderter Organismen beibehalten werden. Auch wird es Geflügelimporte nur von US-Betrieben geben, die den europäischen Vorschriften entsprechen. Hormone bei der Mast in der Tierhaltung bleiben in der Europäischen Union weiterhin verboten, so dass auch kein hormonbehandeltes Fleisch aus den USA in die Europäische Union eingeführt wird.“ Die Bundesregierung erklärt in diesem Zusammenhang unter Berufung auf das Verhandlungsmandat, dass es durch das Abkommen zu keinem Abbau des Schutzniveaus in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Verbraucherschutz, Arbeit und Umwelt sowie kulturelle Vielfalt kommen werde. „Aus TTIP werden sich keine Nachteile für Verbraucher ergeben“, heißt es. Auch in der EU stehe eine Absenkung des Verbraucherschutzniveaus nicht zur Diskussion.
Ebenso wendet sich die Regierung gegen eine Einbeziehung des Investitionsschutzes einschließlich eines Investor-Staat-Schiedsverfahrens in das Abkommen. Sie habe von Anfang an betont, „dass sie keine Notwendigkeit für die Einbeziehung von Regelungen zum Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren im Abkommen sieht, da EU-Investoren in den USA und USInvestoren in Deutschland hinreichenden Schutz vor nationalen Gerichten haben“. Über eine Einbeziehung des Investitionsschutzes in TTIP werde erst nach Vorlage der Verhandlungsergebnisse entschieden, teilt die Regierungweiter mit.
(hib-Meldung vom 31.7.2014)