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Wirtschaftsrecht
15.08.2013
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: „Made in Germany" nicht in Gefahr

Die Europäische Kommission weist Berichte über angeblich von ihr geplante Einschränkungen bei der Verwendung des „Made in Germany"-Labels zurück.


Weder will die Kommission die Herkunftsbezeichnung abschaffen noch erschweren.


Im Gegenteil: Durch die im Februar vorgelegten Vorschläge zur Produktsicherheit wird das Label „Made in Deutschland" gestärkt und in der gesamten EU rechtlich besser geschützt. In dem Gesetzespaket heißt es dazu: „Bei Produkten, die in der EU hergestellt worden sind, ist als Ursprung entweder die EU oder ein bestimmter Mitgliedstaat anzugeben." (Artikel 7, Verordnungsentwurf über die Sicherheit von Verbraucherprodukten).


Genauer: die Herkunft eines Produktes ist das Land, wo die letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- und Verarbeitung stattfindet. Eine Tasche, die also in Deutschland aus importiertem Leder zu einer fertigen Tasche verarbeitet wird, gilt dann als „Made in Germany". Die Vorschläge der Kommission sollen also sicherstellen, dass ein Produkt „Made in Germany" auch wirklich in Deutschland produziert worden ist.


Zurzeit gibt es kaum gemeinsame Regeln zur Herkunftskennzeichnung, so dass Unternehmen als Herstellungsort ihres Produkts angeben können, was sie wollen. Aber Unternehmen, die in der EU produzieren, sollten ihre Kunden über die Herkunft ihrer Produkte informieren können und gegen falsche Herkunftsangaben ihrer Wettbewerber geschützt sein. Deutschland hat keine bindende Gesetzgebung zur Nutzung von „Made in Germany". Die Verantwortung liegt zurzeit bei den Herstellern. Das OLG Düsseldorf hat aber 2011 ausgeführt dass Kunden erwarten dass mit „Made in Germany" und „Produziert in Deutschland" gekennzeichneten Waren maßgeblich in Deutschland hergestellt werden. Die Vorschläge der Kommission sind in diesem Sinne.


Herkunftskennzeichnung war schon immer ein schwieriges Thema im Binnenmarkt. Viele Mitgliedstaaten haben versucht, Regeln zur nationalen Herkunftskennzeichnung einzuführen. Von daher gibt es einen klaren Bedarf seitens der Mitgliedstaaten, die Herkunftsbezeichnung klar zu regeln. Auch das Europäische Parlament hatte eine Gesetzesinitiative zum Thema Herkunftsbezeichnung gefordert. Außerdem führt das Fehlen von Regeln zu vielen Missbräuchen im Binnenmarkt.


Der Vorschlag ist eine praktische Lösung für ein schwieriges Problem. Er wird nationale Hindernisse unterbinden, die auf unterschiedlichen Regeln zur Herkunftsbezeichnung herrühren, und schützt Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb. Der Vorschlag wird keine Zusatzkosten für Unternehmen zur Folge haben und ist frei von zusätzlichen Bürokratiekosten. Und Qualitätskennzeichnung fällt nicht in den Wirkungsbereich des Vorschlags. Der Vorschlag betrifft nur reine Verbraucherprodukte.

(PM EU-Kommission vom 9.8.2013)

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