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Wirtschaftsrecht
19.09.2014
Wirtschaftsrecht
Bundestag: Linke thematisiert Cybercrime-Taskforce

Nach der Zusammensetzung und dem Sinn und Zweck der „Joint Cybercrime Action Taskforce“ der europäischen Polizeiagentur Europol erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (18/2505) die Fraktion Die Linke. Die Taskforce mit Sitz in Den Haag, bei der nicht nur Polizeidienste aus der EU, sondern auch aus den USA, Kanada und Australien eingebunden sind, wurde am 1. September dieses Jahres in Betrieb genommen. Die Einrichtung der „Taskforce“ wurde mit „gestiegenem Herausforderungen bei der Bekämpfung der Computer- und Internetkriminalität“ begründet, schreiben die Fragesteller. Sie weisen darauf hin, dass Europol bei Bedarf schon „gemeinsame Ermittlungsteams“ einrichten könne. Die Bundesregierung solle deshalb den Mehrwert der neu gegründeten Einrichtung erklären. Konkret will die Fraktion wissen, inwiefern sich die Bundesregierung beim Zustandekommen der „TaskForce“ beteiligt hat, wie sich die deutsche Delegation in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen positioniert hat und welche Fragen strittig waren. Auch erkundigt sich die Linke danach, welche privaten Firmen und Institute nach Kenntnis der Bundesregierung an der „Taskforce“ beteiligt sind und worin deren Mitarbeit besteht. Ebenso soll die Bundesregierung darüber informieren, welche Polizeibehörden anderer Länder mitarbeiten und welche Aufgaben diese übernehmen. Zudem will die Fraktion wissen, welche Kriminalitätsphänomene die „Taskforce“ konkret verfolgen soll.
(hib-Meldung vom 19.9.2014)

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