BGH: Lieferung eines Fahrzeugs in anderer Farbe als erheblicher Sachmangel
Mit Urteil vom 17.2.2010 – VIII ZR 70/07 – hat der BGH entschieden: Die Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe stellt im Regelfall einen erheblichen Sachmangel und eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers dar. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer neben der im Kaufvertrag festgelegten zunächst auch eine andere Fahrzeugfarbe in Betracht gezogen hatte.