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Wirtschaftsrecht
16.02.2009
Wirtschaftsrecht
BGH: Leo Kirch vs. Deutsche Bank AG - Nichtigkeit der Entlastungsbeschlüsse betreffend Vorstand und Aufsichtsrat

Der II. Zivilsenat hatte im Urteil vom 16.2.2009 - II ZR 185/07 - über die Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen des Medienunternehmers Dr. Leo Kirch sowie zweier weiterer Aktionäre der beklagten Deutschen Bank AG zu entscheiden. Neben Protokollierungsfehlern des Notars beanstandet Kirch formale Mängel der Hauptversammlung. Der BGH urteilte u. a., dass eine Unrichtigkeit der gemäß § 161 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat abzugebenden „Entsprechenserklärungen" wegen der darin liegenden Verletzung von Organpflichten zur Anfechtbarkeit jedenfalls der gleichwohl gefassten Entlastungsbeschlüsse führe, soweit die Organmitglieder die Unrichtigkeit kannten oder kennen mussten. Unrichtig sei oder werde eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, wenn entgegen Ziff. 5.5.3 DCGK nicht über das Vorliegen und die praktische Behandlung eines Interessenkonflikts in der Person eines Organmitglieds berichtet werde. Ein solcher Interessenkonflikt entstehe bereits, wenn ein Dritter eine Schadensersatzklage gegen die Gesellschaft erhebe, die auf einen Gesetzesverstoß des betreffenden Aufsichtsratsmitglieds während seiner früheren Vorstandstätigkeit gestützt werde.
(Quelle: PM BGH vom 16.2.2009)

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