BaFin: Leitlinien zu verschärften Sanktionsmöglichkeiten veröffentlicht
Bei Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz kann die BaFin seit November 2015 bzw. Juli 2016 deutlich höhere Sanktionen verhängen. Wie die Aufsicht diese einsetzt und Bußgelder bemisst, hat sie am 22.2.2017 mit ihren WpHG-Bußgeldleitlinien II konkretisiert. Die überarbeiteten Leitlinien gelten für Verstöße bei Ad-hoc-Mitteilungen und Stimmrechtsmeldungen sowie der Finanzberichterstattung.