: Leitlinien der EU für Hilfsmaßnahmen in Bankenkrise
Die EU-Kommission hat Leitlinien zur Vereinbarkeit von EU-Beihilferecht mit den Hilfsmaßnahmen der Mitgliedstaaten für die Finanzinstitute veröffentlicht. Damit sollen vor allem übermäßige Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Die Leitlinien stützen sich insbesondere auf Art. 87 Abs. 3 des EG-Vertrags. Danach sind Beihilfen zulässig, wenn sie beträchtliche Störungen des Wirtschaftslebens eines Mitgliedstaats beheben. (Quelle: PM EU-Kommission vom 14.10.2008)