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Wirtschaftsrecht
24.06.2009
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Leitfaden für Prüfung staatlicher Regionalbeihilfen

Die EU-Kommission will die Verständlichkeit der Beihilfevorschriften weiter verbessern. Dazu hat sie einen Leitfaden für die Prüfung von staatlichen Beihilfen mit regionaler Zielsetzung zur Förderung großer Investitionsvorhaben angenommen. Darin wird erläutert, welche Informationen sie für die genaue Prüfung der Beihilfen benötigt und nach welcher Methode sie dabei die positiven und die negativen Auswirkungen der Beihilfen gegeneinander abwägt. Der Leitfaden entspricht dem stärker ökonomisch ausgerichteten Ansatz der EU-Kommission bei der Beihilfenkontrolle, dessen Grundsätze im „Aktionsplan Staatliche Beihilfen" ausgeführt sind.
(Quelle: PM EU-Kommission vom 24.6.2009)

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