BGH: Leistungsbestimmung des Insolvenzschuldners nach Verfahrenseröffnung
Der BGH hat mit Urteil vom 13.3.2014 – IX ZR 147/11 – entschieden: Eine vom Insolvenzschuldner nach Verfahrenseröffnung vorgenommene Leistungsbestimmung zugunsten eines Dritten ist unwirksam.
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