OLG Frankfurt: Leichtfertiges Handeln des Vorstands einer AG (Entscheidungsreport)
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.1.2010 - WpÜG 10/09 (OWi)
Zum Entscheidungsreport
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Leitsatz
Der Vorstand einer Aktiengesellschaft handelt leichtfertig, wenn er ohne Einholung von Rechtsrat ein öffentliches Kaufangebot für Aktien, deren Preisfeststellung von der Börse lediglich ausgesetzt wurde, unter Verletzung der Veröffentlichungs- und Gestattungspflichten nach dem WpÜG bekannt gibt, weil er fälschlich davon ausgeht, bereits die Aussetzung des Börsenhandels führe zu einer Beendigung der Börsenzulassung.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von ORRin Dr. Julia von Buttlar, LL.M. (Duke), Frankfurt