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Wirtschaftsrecht
10.10.2019
Wirtschaftsrecht
LG Köln: Legal Tech – kostenpflichtiges Angebot des smartlaw-Vertragsgenerators verstößt gegen das RDG

Das LG Köln hat mit Urteil vom 8.10.2019 – 33 O 35/19 – entschieden, dass das kostenpflichtige „smartlaw“-Angebot eines Legal-Tech-Anbieters, Rechtsuchenden „Rechtsdokumente in Anwaltsqualität“ per Computer zu liefern, als unzulässige Rechtsdienstleistung und deshalb als Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zu beurteilen sei. Daher dürfe ein solcher „Vertragsgenerator“ auch nicht von Unternehmen betrieben werden, die nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen oder sonst nach dem RDG legitimiert seien. Dies gelte auch dann, wenn das Unternehmen in die AGB hineinschreibe, es liefere keine Rechtsberatung, sondern (nur) ein Verlagserzeugnis; denn die Kundschaft verstehe nicht, dass sie lediglich selbst auf eigene Faust auf der Basis von Muster-Sammlungen ihren Vertrag zusammenstelle. Als irreführend hat das Urteil des LG Köln ferner verboten, dass das Unternehmen in der Werbung für den Vertragsgenerator formuliere, dieser liefere „rechtssichere Verträge in Anwaltsqualität“ bzw. „individueller und sicherer als jede Vorlage und günstiger als ein Anwalt“. Denn dies indiziere, dass man vergleichbare Rechtsdienstleistungsqualität wie bei der Anwaltschaft erhalte, was eben nicht richtig sei.

(PM Hanseatische RAK)

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