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Wirtschaftsrecht
21.09.2012
Wirtschaftsrecht
BR: Länder fordern gesetzliche Frauenquote

Der Bundesrat möchte den Anteil weiblicher Führungskräfte in Spitzenpositionen der Wirtschaft erhöhen, der bisher zum Beispiel bei Aufsichtsräten lediglich zehn Prozent beträgt. In seiner Sitzung vom 21.9.2012 beschloss er nun eine entsprechende Gesetzesinitiative.

Die Gesetzesinitiative stammt aus der Feder des SPD-geführten Hamburger Senats und regelt auf fast 90 Seiten die „Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien". Demnach müssen in Aufsichtsräten künftig beide Geschlechter mit mindestens 40 Prozent vertreten sein. Die Umsetzung erfolgt stufenweise. Bis zum 1. Januar 2018 liegt die Schwelle bei zunächst 20 Prozent, fünf Jahre später müssen 40 Prozent erreicht sein. Die Quote gilt für alle börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen. Bei letzteren müssen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter die Vorgabe getrennt erfüllen. Ausnahmen sieht der Gesetzentwurf bei Unternehmen mit mehr als 90 Prozent Beschäftigten desselben Geschlechts vor. Eine Härtefallklausel gilt für Unternehmen, die sich „ernsthaft aber im Ergebnis erfolglos bemüht" haben, die Regelung zu erfüllen.

Für Unternehmen, die sich nicht an die Quotenregelung halten, sieht der Gesetzentwurf konkrete Sanktionen vor. So dürfen die Vergütungen von Aufsichtsratsmitgliedern nicht bei der Körperschaftsteuer angerechnet werden. Außerdem gelten umfangreiche Berichtspflichten, die Einfluss auf die Wahrnehmung der Unternehmen in der Öffentlichkeit haben und damit sanktionierend wirken könnten.

Über die Einhaltung der Mindestquote soll das Bundesamt für Justiz wachen. Es erlässt einen Bescheid über die Einhaltung der Quote, der dann beim Finanzamt vorzulegen ist.

Im nächsten Schritt leitet der Bundesrat seinen Gesetzentwurf an die Bundesregierung weiter, die innerhalb von sechs Wochen dazu Stellungnehmen kann. Anschließend erreicht der Entwurf den Bundestag, der über den Fortgang des Verfahrens entscheidet.

(PM Bundesrat vom 21.9.2012)

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