BR: Kundenzufriedenheit Maßstab für Vergütung im Finanzsektor
Der Bundesrat hat am 26.3.2010 zum Entwurf eines Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung in schwierigen wirtschaftlichen Situationen unangemessen hohe Bonuszahlungen in Banken und Versicherungen unterbinden will. Die Länder teilen die Auffassung, dass die gesetzliche Festlegung von Mindestanforderungen an das Risikomanagement und transparente, angemessene Vergütungssysteme wichtige Schritte sind, um die Mitursachen der Finanzkrise zu bekämpfen. Hierzu könne auch die Ausweitung der aufsichtsrechtlichen Befugnisse beitragen. Sie sind jedoch auch der Ansicht, dass die Kundeninteressen bei der Vergütungsstruktur stärker zu berücksichtigen sind. Die Bemessung der Vergütung von Geschäftsleitern und Mitarbeitern solle sich daher zukünftig auch nach nicht finanziellen Parametern wie z. B. der Kundenzufriedenheit bestimmen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren sollte auch dazu genutzt werden, die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern sicherzustellen. (PM BR vom 26.3.2010)