BGH: Kürzungen von Stromnetzentgelten durch die Regulierungsbehörden bestätigt
Am 14.8.2008 hat der Kartellsenat des BGH in
sechs Beschlüssen (Az.: KVR 42/07, KVR 39/07,
KVR 36/07, KVR 35/07, KVR 34/07, KVR 27/07)
die von den Regulierungsbehörden gegenüber
Vattenfall und anderen Netzbetreibern vorgenommenen
Kürzungen der beantragten Entgelte
im Wesentlichen bestätigt und damit deren
Berechnung weitgehend gebilligt. Gerechtfertigt
sind die Abzüge nach Ansicht des BGH
vor allem aufgrund der so genannten doppelten
Deckelung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung
sowie der lediglich kalkulatorischen Anrechenbarkeit
der Gewerbesteuer.
(Quelle: PM BGH vom 14.8.2008)