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Wirtschaftsrecht
22.11.2012
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Kronzeugenregelung für Unternehmen vereinfacht

Mit einfacheren und klaren Regeln will das Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden (ECN) Unternehmen den Schritt in Kronzeugenprogramme erleichtern, um so Kartellabsprachen leichter aufdecken zu können.

Aussagenwillige Firmen können nun im Zuge eines Kartellverfahrens, in das mehr als drei Mitgliedstaaten eingebunden sind, bei der Heimatbehörde einen Antrag stellen und müssen sich nicht mehr an alle anderen nationalen Wettbewerbsbehörden wenden. Außerdem einigte sich das ECN auf ein Standardformular für Sammelanträge, das in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird.

(PM EU-Kommission vom 22.11.2012)

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