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Wirtschaftsrecht
28.07.2008
Wirtschaftsrecht
AG München: Kreditverweigerung als Kündigungsgrund

Das Amtsgericht München entschied in seinem Urteil vom 27.8.2007 - 231 C 17158/07 -, welches nunmehr rechtskräftig geworden ist,  wie folgt: Die Verweigerung eines weiteren Kredits rechtfertigt die Kündigung bestehender Kreditverträge nicht. Soweit der Kunde trotzdem kündigt, hat dieser eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1685-1

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