AG München: Kreditverweigerung als Kündigungsgrund
Das Amtsgericht München entschied in seinem Urteil vom 27.8.2007 - 231 C 17158/07 -, welches nunmehr rechtskräftig geworden ist, wie folgt: Die Verweigerung eines weiteren Kredits rechtfertigt die Kündigung bestehender Kreditverträge nicht. Soweit der Kunde trotzdem kündigt, hat dieser eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1685-1