BGH: Kostenprüfung bei einem Netzbetreiber - Gas-Union Transport GmbH & Co. KG
Mit Beschluss vom 9.10.2012 - EnVR 52/10 - hat der BGH entschieden: Basiert die Kostenprüfung, die der nach § 6 Abs. 2 ARegV maßgeblichen letzten Genehmigung der Netzentgelte zugrunde liegt, auf der Datengrundlage des Geschäftsjahres 2005, so ist das Ergebnis bei einem Netzbetreiber, der nicht am vereinfachten Verfahren im Sinne von § 24 ARegV teilnimmt, nicht in entsprechender Anwendung von § 34 Abs. 3 S. 4 ARegV um einen Inflationsfaktor anzupassen.