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Wirtschaftsrecht
01.11.2010
Wirtschaftsrecht
BMJ: Kostenfallen im Internet wirksam bekämpfen

Mit einem Button will die Regierung Bürger wirksam vor Online-Kostenfallen schützen. Internetanbieter sollen verpflichtet werden, mit einem deutlichen Hinweis über den genauen Preis zu informieren. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am 29.10.2010 in Berlin vorgestellt hat. „Die Buttonlösung schiebt Kostenfallen im Internet einen wirksamen Riegel vor", sagte die Bundesjustizministerin. Das neue Gesetz stelle sicher, dass nur zahlen müsse, wer auch die Kostenpflicht kenne. Verbraucher seien so künftig nur noch zur Zahlung verpflichtet, wenn sie durch Mausklick bestätigten, dass sie den Hinweis auf die Kosten auch zur Kenntnis genommen hätten. Die Bundesregierung wird sich weiter für eine europäische Buttonlösung einsetzen, weil Kostenfallen nicht an der deutschen Grenze Halt machen.

(PM BMJ vom 29.10.2010)

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