Hanseatisches OLG Bremen: Kosten des Kfz-Lieferanten für Nachtests wegen mangelhafter Inspektionsleistungen der Vertragswerkstatt erstattungspflichtig (Entscheidungsreport)
Hanseatisches OLG Bremen, Urteil vom 23.4.2010 - 2 U 92/09
Zum Entscheidungsreport-------------------------------------------------------
Leitsätze (Nicht amtlich)
Eine auf die Feststellung der Unwirksamkeit einer Abmahnung gerichtete Klage ist auch im Vertriebsrecht unzulässig.
Für Kosten, die der Kfz-Lieferant infolge des Nichtbestehens des ersten Werkstatttests durch die Vertragswerkstatt für weitere Nachtests aufgewendet hat und auch aufwenden durfte, ist die Vertragswerkstatt unter schadensersatzrechtlichen Aspekten nach §§ 280, 249 BGB erstattungspflichtig.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Andrea Lamberti, RAin, Noerr LLP, Frankfurt, und Dr. Albin Ströbl, RA und Associated Partner, Noerr LLP, Frankfurt