R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
21.09.2020
Wirtschaftsrecht
BR : Konzernstrafrecht - keine Generalablehnung der geplanten Verbandssanktionen, aber Änderungsbedarf

Der Bundesrat hat sich am 18.9.2020 ausführlich mit den Plänen der Bundesregierung befasst, durch Einführung eines sog. Verbandssanktionengesetzes die Wirtschaftskriminalität wirksamer zu bekämpfen und das Vertrauen in die Integrität der Wirtschaft zu stärken. Die ursprünglich von zwei Fachausschüssen vorgeschlagene Generalablehnung des Entwurfs fand nicht die erforderliche absolute Mehrheit im Plenum. Stattdessen weist der Bundesrat in seiner ausführlichen Stellungnahme auf fachlichen Änderungs- oder Streichungsbedarf an verschiedenen Passagen des Regierungsentwurfs hin. Die Länder bitten die Bundesregierung um Prüfung, inwieweit die vorgesehenen Verbandsverantwortlichkeiten und Sanktionen für kleinere und mittlere Unternehmen verhältnismäßig ausgestaltet sind. An diese sollten deutlich weniger hohe Anforderungen zur Vermeidung von Verbandsstraftaten gestellt werden - schon aus Gründen der Bürokratievereinfachung. Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, den verfahrensrechtlichen Teil des Entwurfs grundsätzlich zu überarbeiten: Ziel sollte es sein, das Sanktionsverfahren effektiver und weniger missbrauchsanfällig auszugestalten und hierdurch insbesondere einer drohenden Überlastung der Justiz vorzubeugen.

(Bundesrat KOMPAKT vom 18.9.2020)

 

stats