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Wirtschaftsrecht
30.12.2019
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Konsultationen zu Krypto-Vermögenswerten und Cybersicherheit im Finanzsektor

Zwei öffentliche Konsultationen zu Krypto-Vermögenswerten und zur Cybersicherheit des Finanzsektors hat die EU-Kommission am 19.12.2019 eröffnet. „Wir möchten sicherstellen, dass unser Finanzsektor gedeiht und sicher ist“, sagte Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis. Die Kommission hole Meinungen ein, wie die digitale Finanzwirtschaft robuster gegen Cyberangriffe und andere neue Arten von Risiken gemacht werden kann. „Außerdem wollen wir offen sein für Finanzinnovationen, damit die EU Größenvorteile schafft und auf dem Markt für Zahlungsdienste weltweit konkurrenzfähig ist.“ Die EU strebt u. a. einen gemeinsamen Rahmen für Krypto-Vermögenswerte an.

Die erste Konsultation soll zeigen, ob der bestehenden Rechtsrahmen für Krypto-Vermögenswerte (Krypto-Assets) geeignet ist. Diese Vermögenswerte schließen auch preisstabile Währungseinheiten, sogenannte „Stable Coins“, ein. Mit der zweiten Konsultation erbittet die Kommission von allen Interessierten Rückmeldung dazu, wie der bestehende Rechtsrahmen verbessert werden kann, um Informations- und Kommunikationstechnologien widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe zu machen.

Wie Präsidentin von der Leyen in ihren politischen Leitlinien für die neue Kommission feststellte, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Europa das gesamte Potenzial des digitalen Zeitalters ausschöpft. Dabei sollen die Industrie und die generelle Innovationsfähigkeit der europäischen Wirtschaft innerhalb sicherer und ethischer Grenzen gestärkt werden. Digitalisierung und neue Technologien verändern das europäische Finanzsystem erheblich, genauso wie die Art und Weise, wie Finanzdienstleistungen für europäische Unternehmen und Bürger erbracht werden.

Die Rückmeldungen aus den öffentlichen Konsultationen werden in die Folgenabschätzung der Europäischen Kommission zu möglichen bevorstehenden Initiativen einfließen

Aus Gründen der Transparenz werden Organisationen und Unternehmen, die an öffentlichen Konsultationen teilnehmen, gebeten sich in das Transparenzregister der EU  einzutragen.

Die Konsultationen enden am 18.3.2020.

(Meldung EU-Kommission vom 19.12.2019)

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