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Wirtschaftsrecht
22.05.2018
Wirtschaftsrecht
BaFin : Konsultation zur Stimmrechtsmitteilungsverordnung

Die BaFin hat den Entwurf für eine „Verordnung zur Einführung einer Stimmrechtsmitteilungsverordnung und zur Ergänzung der Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung“ zur Konsultation gestellt. Mit der geplanten Verordnung möchte die BaFin in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium (BMF) die Möglichkeit einführen, Stimmrechtsmitteilungen elektronisch abgeben zu können. Des Weiteren soll die Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung um die Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung von Art. 28 Abs. 1 bis der 3 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 ergänzt werden.

(Meldung BaFin vom 18.5.2018, geändert am 22.5.2018)

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