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Wirtschaftsrecht
07.02.2011
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Konsultation zum kollektiven Rechtsschutz eingeleitet

Die EU-Kommission will herausfinden, ob es für den kollektiven Rechtsschutz künftig eine europäische Regelung geben sollte. Dazu hat sie heute eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Der Ausgang ist völlig offen. Das EU-Recht sieht im Verbraucherrecht bereits die Möglichkeit vor, dass mehrere Personen gemeinsam klagen. Allerdings sind die Regelungen auf nationaler Ebene je nach Bereich - Finanzmärkte, Wettbewerb, Umweltschutz usw. - sehr unterschiedlich. Noch größere Unterschiede stellen sich beim kollektiven Rechtsschutz, wenn ein Fall mehrere Mitgliedstaaten betrifft und eine Gruppe von Verbrauchern oder Unternehmen Schadenersatz in derselben Sache geltend machen will. Der kollektive Rechtsschutz ist ein umfassender Begriff, der sowohl Unterlassungsverfügungen als auch Schadenersatz einschließt. Er ist klar von den Sammelklagen („class actions") nach US-amerikanischem Recht zu unterscheiden. Die öffentliche Konsultation wird der Kommission Anhaltspunkte für ihre eigene Position in der Frage des kollektiven Rechtsschutzes liefern. Beiträge können bis Ende April 2011 eingereicht werden.

(PM EU-Kommission vom 4.2.2011)

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