KartA: Konsultation zum Leitfaden Zusagen in der Fusionskontrolle
Am 7.10.2016 startete die öffentliche Konsultation des Bundeskartellamtes zu dem Entwurf eines Leitfadens „Zusagen in der Fusionskontrolle“. Zusagen haben sich in der Praxis als wichtiges Instrument der Fusionskontrolle erwiesen und liegen im Interesse einer effektiven und erfolgreichen Durchsetzung des Kartellrechts. Das Bundeskartellamt prüft jährlich circa 1000 bis 1200 Zusammenschlüsse. Davon werfen nur wenige Fusionen wettbewerbliche Probleme auf. Insbesondere auf konzentrierten Märkten können Zusammenschlüsse jedoch auch nachteilige Auswirkungen auf die Marktstruktur und das Wettbewerbsverhalten der Unternehmen haben und so die Marktergebnisse negativ beeinflussen, indem die Marktmacht der Unternehmen erhöht wird.
Ein (anmeldepflichtiger) Zusammenschluss ist vom Bundeskartellamt zu untersagen, wenn durch ihn wirksamer Wettbewerb erheblich behindert würde. Der Entwurf des Leitfadens erläutert, unter welchen Voraussetzungen das Bundeskartellamt einen Zusammenschluss unter Bedingungen und Auflagen freigeben kann, obwohl die Untersagungsvoraussetzungen erfüllt sind. Durch geeignete Bedingungen und Auflagen in einer Freigabeentscheidung stellt das Bundeskartellamt sicher, dass die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen ihren Verpflichtungszusagen gegenüber dem Bundeskartellamt nachkommen, und die wettbewerblichen Probleme ohne Untersagung des Gesamtvorhabens beseitigt werden können.
Der Leitfaden stellt dar, anhand welcher Kriterien das Bundeskartellamt Zusagenangebote der Unternehmen beurteilt. Auf dieser Grundlage können Unternehmen und ihre Berater besser einschätzen, welche Anforderungen sie erfüllen müssen, um ermittelte Wettbewerbsbehinderungen zu vermeiden und so eine Freigabe ihres Zusammenschlussvorhabens unter Bedingungen und Auflagen zu ermöglichen. Der Leitfaden erläutert auch die vorgesehenen Verfahrensschritte bei dem Angebot und bei der Umsetzung von Zusagen.
Der Entwurf des Leitfadens Zusagen in der Fusionskontrolle steht auf der Internetseite des Bundeskartellamtes zur Verfügung. Stellungnahmen zu diesem Entwurf können bis zum 18.11.2016 eingereicht werden. Für Antworten per E-Mail steht folgende Adresse zur Verfügung: Leitfaden-Zusagen-in-der-Fusionskontrolle@bundeskartellamt.bund.de. Es ist geplant, die Stellungnahmen zu veröffentlichen. Daher wird darum gebeten, gleichzeitig eine um Geschäftsgeheimnisse bereinigte Fassung der Stellungnahme zu übermitteln.
(PM BKartA vom 7.10.2016)