EU-Kommission: Konsultation zu Anwendung und Zukunft der Gruppenfreistellungs-VO für die Versicherungswirtschaft gestartet
Die EU-Kommission hat einen Fragebogen erarbeitet, um Stellungnahmen von Interessenträgern zum Funktionieren und zur Zukunft der Gruppenfreistellungsverordnung für den Versicherungssektor einzuholen, nach der bestimmte Vereinbarungen zwischen Unternehmen der Versicherungswirtschaft freigestellt sind. Antworten können bis zum 4.11.2014 übermittelt werden. Mit Hilfe des Fragebogens sollen Interessenträger zur praktischen Anwendung und zur Zukunft der im März 2017 auslaufenden Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft konsultiert werden. Auf der Grundlage der eingegangenen Beiträge wird die Kommission einen Bericht zur Vorlage beim Europäischen Parlament und beim Rat Ende März 2016 erarbeiten.
Die Kommission holt mit diesem Fragebogen Informationen darüber ein, wie die Gruppenfreistellungsverordnung angewendet wird und welche Erfahrungen die Interessenträger dabei gemacht haben. Ferner möchte sie Aufschluss über Marktentwicklungen erhalten und erfahren, ob die Verordnung nach Ansicht der Interessenträger ganz, zum Teil oder nicht verlängert werden sollte. Die eingeholten Stellungnahmen und Marktinformationen werden in eine Folgenabschätzung zu den möglichen Optionen einfließen und der Kommission als Entscheidungshilfe dienen.
Der Konsultationsfragebogen ist hier zu finden:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2014_iber_review/index_en.html
(PM EU-Kommission)