BGH: Konkrete Abrechnung eines PKW-Schadens im Bereich der 130%-Grenze
Der BGH hat mit Beschluss vom 18.11.2008 - VI ZB 22/08 - entschieden: Lässt der Geschädigte den Fahrzeugschaden, der über dem Wiederbeschaffungswert, aber innerhalb der 130 %-Grenze liegt, vollständig und fachgerecht reparieren, so wird der Anspruch auf Ersatz der den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigenden Reparaturkosten im Regelfall nicht erst sechs Monate nach dem Unfall fällig.