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Wirtschaftsrecht
13.12.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Konkludente Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift

Mit Urteil vom 26.10.2010 – XI ZR 562/07 – hat der BGH entschieden: Stellt ein Schuldner in Kenntnis von Abbuchungen, die im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgen, durch konkrete Einzahlungen oder Überweisungen erst ausreichende Kontodeckung sicher, ohne die die kontoführende Bank die Lastschriften nicht ausgeführt hätte, so kann dies für eine Genehmigung der betreffenden Lastschriften durch schlüssiges Verhalten sprechen, wenn die Bank dadurch die Überzeugung gewinnen durfte, die Lastschriftbuchungen würden Bestand haben.

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