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Wirtschaftsrecht
01.11.2011
Wirtschaftsrecht
OLG Karlsruhe: Konkludente Abtretung von Grundschuldrückgewähransprüchen in einem Kaufvertrag

Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 16.6.2011 – 9 U 89/10 – entschieden: Übernimmt der Käufer eines Grundstücks die im Grundbuch eingetragenen Grundschulden, und vereinbaren die Vertragspartner gleichzeitig eine Erfüllungsübernahme hinsichtlich der gesicherten Darlehensforderungen, so ist damit in der Regel eine konkludente Vereinbarung verbunden, mit welcher die Grundschuldrückgewähransprüche des Verkäufers an den Käufer abgetreten werden. Es erscheint zumindest naheliegend, die konkludente Abtretung der Rückgewähransprüche dahingehend auszulegen, dass sie unter der aufschiebenden Bedingung einer Ablösung der persönlichen Forderungen steht.

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