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Wirtschaftsrecht
08.05.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Kondiktionssperre in Bezug auf Zuwendungen im Rahmen von „Schenkkreisen"

Mit Urteil vom 13.3.2008 - III ZR 282/07 - hat der BGH entschieden: Die Kondiktionssperre des § 817 S. 2 BGB entfällt nicht nur bei Bereicherungsansprüchen, die sich gegen die Initiatoren eines „Schenkkreises" richten, sondern allgemein bei allen Zuwendungen im Rahmen derartiger Kreise, ohne dass es auf eine einzelfallbezogene Prüfung der Geschäftsgewandtheit und Erfahrenheit des betroffenen Gebers oder Empfängers ankommt (Fortführung des Senatsurteils vom 10.11.2005 ‑ III ZR 72/05).

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