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Wirtschaftsrecht
26.07.2010
Wirtschaftsrecht
BRat: Kompromiss zu Kürzung der Solarförderung angenommen

Am 9.7.2010 hat der BRat den vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagenen Kompromiss zur Kürzung der Solarenergieförderung gebilligt. Damit wird die staatliche Solarförderung rückwirkend zum 1.7.2010 deutlich abgesenkt. In einer ersten Stufe wird die Vergütung für Strom aus Hausdachanlagen um 13 Prozent, diejenige für Freiflächenanlagen um 12 Prozent und die Vergütung für Solarstrom aus Konversionsflächen- Anlagen um 8 Prozent gekürzt. Für Anlagen, die erst nach dem 30.9.2010 in Betrieb genommen werden, soll die Förderung in einer zweiten Stufe um weitere 3 Prozent gekürzt werden. Damit ist die Absenkung in der ersten Stufe um drei Prozent geringer als ursprünglich vom Bundestag vorgesehen.
 
(PM BRat vom 9.7.2010)

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