BGH: Kompetenzzuweisung an die Gesellschafterversammlung zur Regelung der Geschäftsführervergütung
Der BGH hat mit Urteil vom 14.5.2019 – II ZR 299/17 – entschieden: Der Kompetenz der Gesellschafterversammlung zur Regelung der Geschäftsführervergütung unterfällt auch eine Absprache der GmbH mit einem Dritten, nach der der Dritte die Kosten, die bei ihm deshalb ohne Gegenleistung anfallen, weil seine von ihm bezahlten Mitarbeiter ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH nachgehen, der GmbH weiterberechnen darf.